Kraftbetriebene Türen und Tore
Die Prüfung kraftbetriebener Türen und Tore ist nach der ASR 1.7 und der DGUV-I 208-022 festgelegt.
Wann ist zu prüfen?
- vor der erstmaligen Inbetriebnahme
- in regelmäßigen Abstanden, mindestens 1x jährlich
Was wird geprüft?
Es wird auf sicherheitstechnische Mängel hin geprüft. Dazu gehören unter anderem:
- Funktionsprüfung der Tore
- Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
- Prüfung von Quetsch- und Scherstellen
- Prüfung der Nutzungssicherheit
- Umgebungsbedingungen gemäß BetrSichV