Regalprüfung laut DIN EN 15635 und
BGR 234 / DGUV 108-007
Wieso müssen Sie Ihre Regale prüfen?
Prüfpflicht-> Als Unternehmer/Gewerbetreibender mit Lagereinrichtungen überträgt Ihnen die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die BetrSichV die Pflicht, Regaleinrichtungen regelmäßig durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen.
Welche Regale müssen geprüft werden?
Metallregale folgender Typen:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale (Push-Back)
- Durchfahrregale (Drive-In)
- Archivregale
- Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen
Wann müssen Regale geprüft werden?
- Vor der Erstinbetriebnahme
- mindestens alle 12 Monate
- Zwischen dem jährlichen Prüfzyklus wird empfohlen intern einen Regalchecker einzusetzen
Wie läuft die Prüfung ab? Prüfumfang?
- Durchführung einer Sichtkontrolle durch den Regalprüfer gemäß der DIN EN 15635
- Die Überprüfung erfolgt vom Boden aus
- Betriebsabläufe werden nicht gestört (Prüfung im laufenden Betrieb oder außerhalb Ihrer Betriebszeiten möglich)
- Kontrolle von Regalaufbau (ordnungsgemäße Montage) und Zustand der Regalbauteile
- Überprüfung von Schutzmaßnahmen/Sicherheitseinrichtungen, Beladung und Kennzeichung nach Vorschrift
- Die Erstellung eines detaillierten Prüfprotokolls und Anbringung der Prüfetiketten
- Aufzeigen der bestehenden Mängel und Empfehlung von Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung von Beschädigungen
Kundennutzen/Ihre Vorteile:
- Unterstützung bei der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern
- Sorgfältige Regalprüfung ohne den laufenden Betrieb zu stören
- Schädenprävention durch Schadensanalyse mit Handlungsempfehlungen
- Herstellerunabhängige und individuelle Beratung