Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer
Brauchen wir Brandschutzhelfer im Betrieb und wenn ja wieviele?
Laut Arbeitsstätten Richtlinie 2.2 “Maßnahmen gegen Brände” sind Brandschutzhelfer vorgeschrieben. Es werden bei normaler Brandgefährdung mindestens 5% und bei erhöhter Brandgefährdung min. 10% der Belegschaft gefordert. Diese Vorgabe kann allerdings laut individueller Gefährdungsbeurteilung abweichen (Schichtarbeit, Minijobs, Baustellen).
Sind die Ausbildungsinhalte und Aufgaben des Brandschutzhelfers vorgeschrieben?
Ja, beides ist klar geregelt.
Ausbildungsinhalte für Ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer:
- Verhalten im Brandfall
- Verhalten im Räumungsfall
- Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandmeldung
- Brandschutzordnung im Betrieb
- Verbrennungsvorgang
- Brandklassen
- Gefahren durch Brände
- Brandbekämpfungseinrichtungen
- Löschmittel und ihre Wirkung
- Wirkung und Handhabung von Feuerlöschern (Praxisbezug)
Der Abschluss erfolgt mit einem Zertifikat “Brand- und Evakuierungshelfer”.
Wir beraten Sie gerne zu dem Thema Einsatz und Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern.
Wie erfolgt die Schulung?
Theoretische- und Praktische Ausbildung Ihrer Mitarbeiter bei uns im Hause, oder in Ihrem Unternehmen.
Aktuelle Schulungstermine bei uns in Nottuln: