Arbeitssicherheit komplett
Umfassende Betreuung ohne Defizite!
Wir als externe Sicherheitsfachkraft übernehmen für Sie die sicherheitstechnisch notwendige Betreuung auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Damit erlangen Sie in dem Bereich Arbeitssicherheit Rechtssicherheit gegenüber Behörden und zudem entlasten wir Sie und Ihre Führungskräfte bei Arbeitsschutzprozessen.
Als externe Sicherheitsfachkraft sind wir Ihr Experte im Bereich Arbeitssicherheit. Wir ermöglichen Ihnen den Zugriff auf eine betriebsübergreifende Fachkompetenz und gleichzeitig die nötige Nähe zu Ihrem Unternehmen.
Folgende Leistungen werden von uns für Sie umgesetzt:
- Rechtssichere Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Unterweisungen
- Durchführung von Sicherheitsbegehgungen
- Erstellung von Unfalldokumentationen
- ASA-Sitzungen
- Arbeitsplatzanalysen